Strukturierte Herangehensweise an die Anforderungen des Datenschutzrechts
Risikominimierung von Datenschutzverstößen
Effizienz & Zeitersparnis - klarer Überblick über die notwendigen Schritte
01
Pflicht
Für Unternehmen besteht die Pflicht zur Besetllung eines Datenschutzbeauftragten ab 20 Mitarbeiter, welche sich ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigen (§38 BDSG).
02
erweiterte Pflicht
Unabhängig von der Mitarbeiterzahl bei umfangreicher Verarbeitung beseonderer Datenkategorien, wenn eine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich ist.
03
Mitarbeiterzählung
Bei der Mitarbeiterzählung werden Teilzeitkräfte, Aushilfen und Praktikanten voll berücksichtigt.
04
Sanktionen
Hohe Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des Jahresumsatzes bei einem Verstoß gegen die Bestellpflicht.
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein Unternehmen in folgenden Fällen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen:
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kriterien unabhängig voneinander sind. Sobald eines dieser Kriterien erfüllt ist, besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann es für Unternehmen sinnvoll sein, freiwillig einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen und sich haftungsrechtlich zu entlasten.
Bei Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten, obwohl eine gesetzliche Pflicht dazu besteht, drohen einem Unternehmen folgende Sanktionen:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Sanktionen nicht nur bei völliger Nichtbestellung drohen, sondern auch wenn ein Datenschutzbeauftragter zu spät bestellt wird, nicht die erforderlichen Qualifikationen aufweist oder nicht ordnungsgemäß in seiner Funktion unterstützt wird. Unternehmen sollten daher die gesetzlichen Vorgaben ernst nehmen und bei Bedarf einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten bestellen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Der Datenschutzbeauftragte übernimmt im Unternehmen folgende zentrale Aufgaben:
Unterrichtung und Beratung
Überwachung und Kontrolle
Schulung und Sensibilisierung
Dokumentation und Richtlinien
Datenschutz-Folgenabschätzung
Ansprechpartner
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
Der Datenschutzbeauftragte erfüllt diese Aufgaben weisungsfrei, hat aber keine eigene Weisungsbefugnis im Unternehmen. Er berät, kontrolliert und unterstützt das Unternehmen bei der Umsetzung des Datenschutzes, bleibt dabei aber unabhängig.
Ein Datenschutzbeauftragter muss gemäß der DSGVO und den Empfehlungen von Aufsichtsbehörden folgende Qualifikationen und Fachkenntnisse besitzen:
Rechtliche Fachkenntnisse:
IT- und technische Kenntnisse:
Branchenkenntnisse:
Organisatorische Fähigkeiten:
Pädagogische Fähigkeiten:
Kommunikative Fähigkeiten:
Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach der Komplexität und dem Risiko der Datenverarbeitungsvorgänge im Unternehmen. Je sensibler die verarbeiteten Daten und je umfangreicher die Verarbeitungen, desto höher sind die Anforderungen an die Fachkunde des Datenschutzbeauftragten.
Der Datenschutzbeauftragte kann in bestimmten Fällen haften, wobei sich die Haftung für interne und externe Datenschutzbeauftragte unterscheidet:
Haftung des internen Datenschutzbeauftragten
Der interne Datenschutzbeauftragte unterliegt als Arbeitnehmer der beschränkten Arbeitnehmerhaftung:
Haftung des externen Datenschutzbeauftragten
Der externe Datenschutzbeauftragte haftet grundsätzlich umfassender:
Haftungsfälle
Der Datenschutzbeauftragte kann in folgenden Fällen haften:
1. Gegenüber dem Unternehmen:
2. Gegenüber betroffenen Personen:
Es ist wichtig zu beachten, dass primär das Unternehmen als Verantwortlicher für Datenschutzverstöße haftet. Der Datenschutzbeauftragte haftet in der Regel nur bei Pflichtverletzungen im Rahmen seiner spezifischen Aufgaben.
Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten sind vielfältig:
Objektivität und Unabhängigkeit:
Fachwissen und Erfahrung:
Kosteneffizienz:
Flexibilität:
Rechtssicherheit:
Keine Interessenkonflikte:
Effektive Beratung:
Kritische Perspektive:
Kein besonderer Kündigungsschutz:
Entlastung interner Ressourcen:
Diese Vorteile machen einen externen Datenschutzbeauftragten für viele Unternehmen zu einer attraktiven Option, um die Anforderungen des Datenschutzes effektiv und effizient zu erfüllen.
Zeitersparnis
Zeitersparnis durch effiziente Lösungen und vorhandene Expertise
Effizienz
Planbare Kosten & keine Mehrbelastung Ihres eigenen Personals
Umfassende Unterstützung
Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen:
Von der Unterstützung in der Datenschutzdokumentation bis hin zur
Schulung Ihrer Mitarbeiter
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Schnuttenbacher Str. 18, 89362 Offingen, DE