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Daten Wächter

Daten.Schutz.Sicherheit 
Wir setzen um, statt nur zu fragen.

Datenschutz, Informationssicherheit & KI-Compliance für den Mittelstand

DatenWächter ist Ihr TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Informationssicherheitsbeauftragter.
Wir übernehmen den
Datenschutz nach DSGVO, bauen Ihr ISMS nach ISO 27001 auf, prüfen Ihre NIS2-Betroffenheit und begleiten die Einführung von KI nach EU AI Act – für Unternehmen in ganz Deutschland.

Datenschutz-Beratung und ext. Datenschutzbeauftragter

Die DatenWächter sind TÜV-zertifizierte und erfahrene Datenschutzbeauftragte. Wir helfen Ihnen Ihr Haftungsrisiko zu verringern und trotzdem pragmatisch zu arbeiten. Startend mit Beratung bis hin zur Übernahme als externer DSB.

Informationssicherheit, ISMS, NIS2 und ext. Informationssicherheitsbeauftragter

NIS2 beschäftigt Sie? Die DatenWächter sind TÜV‑zertifizierte und erfahrene Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) und helfen Ihnen beim Aufbau eines ISMS nach ISO27001, Verbesserung der IT-Sicherheit und Reduktion des Risikos.

KI-Compliance nach EU‑AI-Act und Einführung von KI im Unternehmen

Die DatenWächter helfen Ihnen als zertifizierte AI-Privacy-Experten  künstliche Intelligenz  konform und effektiv im Unternehmen einzusetzen. Auch als KI-Koordinatoren und bei der Einführung von KI können wir direkt bei Ihnen unterstützen.

Wir beraten nicht nur.
Wir setzen um!

Schutz & Sicherheit als echter Full Service.

Wir kümmern uns. Wirklich.

Kennen Sie das auch? Erst kommen umfangreiche Fragebögen, dann vergeht viel Zeit mit Rückfragen, und am Ende erhalten Sie einen Bericht voller Empfehlungen, deren Umsetzung bei Ihnen hängen bleibt. Genau so arbeiten wir nicht.

 

Bei den DatenWächtern verstehen wir Datenschutz und Informationssicherheit als echte Umsetzungsleistung statt als reine Beratung. Wir übernehmen die Führung, strukturieren, erstellen die notwendigen Dokumente, begleiten das Managementsystem und kümmern uns um die Abstimmung mit  Dienstleistern. Sie müssen nicht erst intern Kapazitäten schaffen, um unsere Empfehlungen selbst abzuarbeiten.

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Wir bauen den Schutz gemeinsam mit Ihnen auf – lösungsorientiert, pragmatisch und mit klarem Fokus auf das, was wirklich gefordert wird. 

Nick Palesch & Maximilian Kracht, Geschäftsführer – Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragte (TÜV)

Nick Palesch & Maximilian Kracht, Geschäftsführer 

Unsere Referenzen

Welche Pflichten treffen Ihr Unternehmen?

​Drei Regelwerke bestimmen die Compliance im Mittelstand: DSGVO, NIS2 und der EU AI Act. Viele Unternehmen sind von mehr als einem betroffen. Hier finden Sie den Überblick (Stand: Oktober 2026).

DSGVO: Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Ja, wenn in Ihrem Unternehmen in der Regel mindestens 20 Personen ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten (§ 38 BDSG). Unabhängig von der Mitarbeiterzahl gilt die Pflicht, wenn Sie umfangreich sensible Daten wie Gesundheitsdaten verarbeiten oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist (Art. 37 DSGVO). Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

NIS2: Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025, ohne Übergangsfrist. Betroffen sind Unternehmen aus festgelegten Sektoren, etwa Energie, Gesundheit, Transport, digitale Dienste oder bestimmte Industriezweige. Die Schwelle liegt in der Regel bei 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz. Betroffene müssen sich beim BSI registrieren, ein Risikomanagement einführen und erhebliche Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden. Die Geschäftsleitung haftet persönlich. Die Registrierungsfrist ist bereits abgelaufen: Wer betroffen ist, sollte die Registrierung jetzt nachholen. Auch kleinere Unternehmen spüren NIS2, weil große Auftraggeber die Standards zunehmend einfordern.

EU-AI-Act: Was gilt, wenn Sie KI nutzen (möchten)?

Schon wer Tools wie ChatGPT oder Copilot im Unternehmen einsetzt, ist Betreiber eines KI-Systems im Sinne der KI‑Verordnung. Seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken verboten, und Sie müssen die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden fördern (Art. 4). Seit dem 2. August 2026 gelten zusätzlich Transparenzpflichten, zum Beispiel für KI-generierte Inhalte (Art. 50). Die Pflichten für Hochrisiko-KI, etwa bei der Bewerberauswahl, wurden auf Dezember 2027 verschoben.

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