DatenWächter ist Ihr TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Informationssicherheitsbeauftragter.
Wir übernehmen den Datenschutz nach DSGVO, bauen Ihr ISMS nach ISO 27001 auf, prüfen Ihre NIS2-Betroffenheit und begleiten die Einführung von KI nach EU AI Act – für Unternehmen in ganz Deutschland.
Datenschutz-Beratung und externer Datenschutzbeauftragter
Die DatenWächter begleiten Sie beim Datenschutz – konform zur DSGVO und pragmatisch im Arbeitsalltag. Als TÜV-zertifizierte Experten prüfen wir Ihre Prozesse, erstellen die nötigen Dokumente und senken Ihr Haftungsrisiko. Gern übernehmen wir die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten (DSB) bei Ihnen.
Informationssicherheit, ISMS, NIS2 und externer Informationssicherheitsbeauftragter
Die DatenWächter begleiten Sie beim Aufbau Ihrer Informationssicherheit – nach ISO 27001 und fit für NIS2. Als TÜV-zertifizierte Information Security Officers (CISO/ISO) prüfen wir Ihre NIS2-Betroffenheit, bauen Ihr ISMS auf und senken Ihre Risiken. Gern übernehmen wir bei Ihnen die Rolle des externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB).
KI-Compliance nach EU AI Act und Einführung von KI im Unternehmen
Die DatenWächter begleiten Sie bei der Einführung von künstlicher Intelligenz – konform zum EU AI Act und effektiv im Arbeitsalltag. Als zertifizierte AI-Privacy-Experten wählen wir mit Ihnen passende KI-Tools aus, schaffen klare Regeln und schulen Ihr Team. Gern übernehmen wir die Rolle des externen KI-Koordinators.
Wir beraten nicht nur.
Wir setzen um!
Schutz & Sicherheit als echter Full Service.
Wir kümmern uns. Wirklich.
Kennen Sie das auch? Erst kommen umfangreiche Fragebögen, dann vergeht viel Zeit mit Rückfragen, und am Ende erhalten Sie einen Bericht voller Empfehlungen, deren Umsetzung bei Ihnen hängen bleibt. Genau so arbeiten wir nicht.
Bei den DatenWächtern verstehen wir Datenschutz und Informationssicherheit als echte Umsetzungsleistung statt als reine Beratung. Wir übernehmen die Führung, strukturieren, erstellen die notwendigen Dokumente, begleiten das Managementsystem und kümmern uns um die Abstimmung mit Dienstleistern. Sie müssen nicht erst intern Kapazitäten schaffen, um unsere Empfehlungen selbst abzuarbeiten.
Wir bauen den Schutz gemeinsam mit Ihnen auf – lösungsorientiert, pragmatisch und mit klarem Fokus auf das, was wirklich gefordert wird.

Nick Palesch & Maximilian Kracht, Geschäftsführer
Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragte, TÜV SÜD
Welche Pflichten treffen Ihr Unternehmen?
Drei Regelwerke bestimmen die Compliance im Mittelstand: DSGVO, NIS2 und der EU AI Act. Viele Unternehmen sind von mehr als einem betroffen. Hier finden Sie den Überblick (Stand: Oktober 2026).
DSGVO: Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Ja, wenn in Ihrem Unternehmen in der Regel mindestens 20 Personen ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten (§ 38 BDSG). Unabhängig von der Mitarbeiterzahl gilt die Pflicht, wenn Sie umfangreich sensible Daten wie Gesundheitsdaten verarbeiten oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist (Art. 37 DSGVO). Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
NIS2: Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025, ohne Übergangsfrist. Betroffen sind Unternehmen aus festgelegten Sektoren, etwa Energie, Gesundheit, Transport, digitale Dienste oder bestimmte Industriezweige. Die Schwelle liegt in der Regel bei 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz. Betroffene müssen sich beim BSI registrieren, ein Risikomanagement einführen und erhebliche Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden. Die Geschäftsleitung haftet persönlich. Die Registrierungsfrist ist bereits abgelaufen: Wer betroffen ist, sollte die Registrierung jetzt nachholen. Auch kleinere Unternehmen spüren NIS2, weil große Auftraggeber die Standards zunehmend einfordern.
EU AI Act: Was gilt, wenn Sie KI nutzen?
Schon wer Tools wie ChatGPT oder Copilot im Unternehmen einsetzt, ist Betreiber eines KI-Systems im Sinne der KI‑Verordnung. Seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken verboten, und Sie müssen die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden fördern (Art. 4). Seit dem 2. August 2026 gelten zusätzlich Transparenzpflichten, zum Beispiel für KI-generierte Inhalte (Art. 50). Die Pflichten für Hochrisiko-KI, etwa bei der Bewerberauswahl, wurden auf Dezember 2027 verschoben.
Häufige Fragen zu DatenWächter
Was übernimmt DatenWächter als externer Datenschutzbeauftragter?
Als externer Datenschutzbeauftragter übernimmt DatenWächter die gesetzlichen Aufgaben nach Art. 39 DSGVO. Wir beraten Geschäftsführung und Mitarbeitende, pflegen mit Ihnen alle wichtigen und verpflichtenden Dokumente etwa das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, prüfen Verträge zur Auftragsverarbeitung und schulen Ihr Team. Gegenüber der Datenschutzbehörde sind wir Ihr Ansprechpartner.
Was kostet ein externer Beauftragter für Datenschutz oder Informationssicherheit?
Die Kosten hängen von der Größe Ihres Unternehmens, der Zahl der Standorte und der Art der verarbeiteten Daten ab. Nach dem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie von DatenWächter meist innerhalb weniger Stunden ein individuelles Angebot, auf Wunsch auch mit fester monatlicher Pauschale. So wissen Sie vorab, mit welchen Kosten Sie rechnen können.
Für welche Unternehmen und öffentliche Stellen arbeitet DatenWächter?
DatenWächter betreut Unternehmen, medizinische Einrichtungen sowie Kommunen, Gemeinden und andere öffentliche Stellen. Unser Sitz ist in Offingen in Bayern und wir arbeiten deutschlandweit – remote und vor Ort. Unsere Kunden schätzen, dass sie Datenschutz, Informationssicherheit und KI-Compliance aus einer Hand bekommen. Wir behalten Ihr Geschäft im Fokus und arbeiten mit gesundem Menschenverstand und Pragmatismus.
Was tun bei einer Datenpanne oder einem Cyberangriff?
Handeln Sie schnell: Eine Datenpanne müssen Sie in der Regel innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde melden (Art. 33 DSGVO). NIS2-pflichtige Unternehmen müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle dem BSI sogar innerhalb von 24 Stunden vorab melden. DatenWächter unterstützt Sie bei Bewertung, Meldung und Eindämmung – auch wenn Sie noch kein Kunde sind.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit DatenWächter ab?
Die Zusammenarbeit beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch. Danach erfassen wir Ihren Ist-Stand und zeigen, was gesetzlich gefordert ist und was wir empfehlen. Anschließend setzen wir die Maßnahmen zusammen mit Ihnen um, erstellen die Dokumentation und betreuen Sie laufend. Lange Fragebögen müssen Sie nicht abarbeiten – wir gehen direkt in die Umsetzung und starten mit dem größten Risiko.
Was unterscheidet DatenWächter von anderen Beratern?
DatenWächter setzt um, statt nur zu beraten. Statt Fragebögen und Empfehlungsberichten übernehmen wir die Arbeit: Dokumente, Prozesse, Schulungen und die Abstimmung mit Ihren Dienstleistern. Sie erhalten Datenschutz, Informationssicherheit und KI-Compliance aus einer Hand – betreut von TÜV-zertifizierten Experten, die pragmatisch arbeiten und den Mittelstand kennen.












