Datenschutz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine strategische Notwendigkeit, die Ihrem Unternehmen dabei hilft, Ihre Reputation zu schützen, rechtliche Risiken zu minimieren und sich in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld zu behaupten.
Wir sind TÜV zertifizierte Datenschutzbeauftragte und unterstützen Sie bei der pragmatischen und lösungsorientierten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.
Die Einhaltung von Datenschutzgesetzen wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen. Ein effektives Datenschutzmanagement hilft, rechtliche Risiken zu minimieren.
Durch die gesetzliche Regelung (§38 BDSG) ist jedes Unternehmen, in dem mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Hauptaufgaben des Datenschutzbeauftragten sind, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zu überwachen sowie die Entscheidungsträger im Unternehmen und die Beschäftigten dazu zu beraten.
Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) unterstützt Ihr Unternehmen bei allen Angelegenheiten der DSGVO und des BDSG. Er übernimmt die Funktionen des betrieblich bestellten Datenschutzbeauftragen und schafft betrieblichen Freiraum, damit Sie Ihre internen Ressourcen für Ihr Tagesgeschäft nutzen können.
Wir unterstützen Sie gerne bei Teilaufgaben des betrieblichen Datenschutzes als zuverlässiger und kompetenter externer Berater in den Bereichen:
Ein Datenschutz-Audit ist eine Prüfung der Datenschutzkonformität eines Unternehmens oder einer Organisation. Es dient dazu, den aktuellen Stand der Erfassung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten zu bewerten und sicherzustellen, dass die Datenschutzrichtlinien und -verfahren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Vorteile eines Datenschutz-Audits:
Insgesamt bietet ein Datenschutz-Audit eine strukturierte Möglichkeit, die Datenschutzpraktiken eines Unternehmens zu bewerten und zu verbessern, um sowohl rechtliche als auch betriebliche Anforderungen zu erfüllen.
Wir unterstützen Sie bei der komplexen Regelung der KI-Verordnung, die neben die DSGVO tritt und mit dieser zusammenspielt. Wir sind spezialisiert, um Ihr Unternehmen bei der Umsetzung und dem DSGVO konformen Einsatz der KI-Verordnung zu beraten.
Der EU AI-Act steht in engem Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ergänzt diese in Bezug auf die Regulierung von KI-Systemen:
Überschneidungen und Unterschiede:
Praktische Auswirkungen:
Der AI-Act erleichtert in gewissem Maße die DSGVO-Compliance für Nutzer von KI-Systemen, indem er Anbieter zu umfangreichen Transparenzpflichten verpflichtet.
Informationen, die Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen bereitstellen müssen, können Nutzern bei der Erfüllung ihrer DSGVO-Pflichten helfen, z.B. bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Unternehmen sollten ihre Rollen unter beiden Gesetzen sorgfältig analysieren, da sich komplexe Fragen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit ergeben können.
Insgesamt ergänzen sich der AI Act und die DSGVO, um einen umfassenden Rahmen für den verantwortungsvollen Einsatz von KI-Technologien in Europa zu schaffen. Unternehmen müssen die Anforderungen beider Verordnungen berücksichtigen, um compliant zu sein.
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